KINOKARTEN
Kartenverkauf
Filmmuseum München, Festivalkasse 1. Stock
St.-Jakobs-Platz 1
80331 München
Vorverkauf und Tageskasse
Sonntag, 15. November
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von 10 Uhr bis 17 Uhr
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Montag, 16. bis Samstag, 21. November |
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täglich von 10 Uhr bis zum Beginn der letzten Vorstellung |
Tickets sind für alle Tage und Vorstellungen im Voraus erhältlich.
Telefonische Reservierungen und Online-Buchungen sind nicht möglich. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Eintrittspreise
EINZELTICKET
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4,00 € |
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FESTIVALPASS
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25,00 € |
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FESTIVALPASS für Studenten
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15,00 € |
Wie funktioniert der FESTIVALPASS?
Der Festivalpass enthält Voucher für jedes Filmprogramm, die an der Festivalkasse in Kinokarten umgetauscht werden müssen.
Bitte beachten Sie dazu:
- Einlass ist nur mit gültiger Kinokarte möglich.
- Sichern sie sich ihr Kinoticket durch rechtzeitiges Eintauschen. Bei ausverkauften Vorstellungen besteht kein Anspruch auf ein Kinoticket.
Für verlorene oder nicht rechtzeitig eingetauschte Voucher besteht kein Anspruch auf Erstattung.
- Die Voucher gelten NICHT für die Eröffnung am 15. November und NICHT für die Preisverleihung am 21. November.
Hierfür gelten gesonderte Einladungen.
Festival-Katalog / Festival-Poster:
Den Festival-Katalog und das offizielle Poster zum Internationalen Festival der Filmhochschulen gibt es an der Festivalkasse im Filmmuseum München.
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KATALOG
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4,00 € |
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POSTER |
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4,00 € |
Wichtige Hinweise:
Trotz aller Bemühungen um einen reibungslosen Ablauf können kurzfristige Programmänderungen oder zeitliche Verschiebungen auftreten, die nicht rechtzeitig angekündigt werden können. In diesem Fall bitten wir um Ihr Verständnis.
Kinotickets und Festivalpässe sind von der Rückgabe und vom Umtausch ausgeschlossen.
Wenn nicht anders vermerkt, sind die Filme des INTERNATIONALEN FESTIVALS DER FILMHOCHSCHULEN erst ab 18 Jahren freigegeben.
Unsere Bitte an Sie:
Um Störungen zu vermeiden, bitten wir Sie, pünktlich zu den Vorstellungen zu kommen. Nach Vorstellungsbeginn ist leider kein Einlass mehr möglich!
Aufzeichnungsverbot
Bitte beachten Sie, dass das unbefugte Aufzeichnen von Kinofilmen straf- und zivilrechtliche Folgen hat.
Zur Vermeidung von Missverständnissen möchten wir Sie deswegen bitten, auf das Mitführen von Aufzeichnungsgeräten zu verzichten.